Kurz gesagt
Für die TK-Gesundheitskarte brauchst du ein aktuelles, frontales Foto, auf dem dein Gesicht gut erkennbar ist, vor neutralem Hintergrund. Ein biometrisches Passbild ist nicht nötig. Die TK schickt dir ein Anschreiben mit einem zehnstelligen Einmal-Kennwort. Damit lädst du dein digitales Foto online hoch; alternativ geht der Upload im passwortgeschützten Bereich „Meine TK“.
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion FotoKlar
Foto für die TK-Gesundheitskarte erstellen
- 1Foto bei Tageslicht von vorn machen oder im Tool oben hochladen.
- 2„Gesundheitskarte“ ist bereits gewählt: Wir schneiden zu, ersetzen den Hintergrund und prüfen das Foto.
- 3Kostenlose Vorschau ansehen, Datei kaufen und herunterladen.
Foto mit Einmal-Kennwort oder in „Meine TK“ hochladen
Die TK schickt dir ein Anschreiben mit einem zehnstelligen Einmal-Kennwort. Damit lädst du dein digitales Foto online hoch; alternativ geht der Upload im passwortgeschützten Bereich „Meine TK“.
- 1Warte auf das Anschreiben der TK mit dem Einmal-Kennwort
- 2Foto bei FotoKlar erstellen und die Datei herunterladen (JPG)
- 3Mit dem Einmal-Kennwort hochladen oder in „Meine TK“ einloggen und hochladen
Anforderungen an das Foto
Das schreibt die TK selbst:
- 35 × 45 mm, digital 300 × 400 Pixel
- Dateiformat jpg, jpeg, bmp oder png
- Farbig oder schwarz-weiß
- Hintergrund möglichst neutral
- Gesicht klar erkennbar, von vorn – kein geneigter oder gedrehter Kopf
- Kein Hut, keine Mütze, kein Cap; nicht biometrisch nötig
Foto abgelehnt – was nun?
Wird dein Foto abgelehnt, nennt dir die TK meist den Grund. Häufig sind es Schatten, ein unruhiger Hintergrund, ein geneigter Kopf oder ein zu kleines Gesicht.
- Neues Foto bei Tageslicht von vorn, Kopf gerade
- Gesicht groß genug im Bild (etwa 70–80 % der Bildhöhe)
- Hintergrund ersetzen lassen – das macht FotoKlar automatisch
- Lehnt die Kasse das gekaufte Foto wegen der Anforderungen ab, erstatten wir die 7,99 € vollständig
Quellen
- TK: So muss das Foto aussehen – geprüft am 21.10.2026
- TK: Passbild für die Versichertenkarte einreichen – geprüft am 21.10.2026
- § 291a SGB V (Lichtbild auf der Gesundheitskarte) – geprüft am 21.10.2026
