Kurz gesagt
Für die Gesundheitskarte brauchst du ein aktuelles, frontales Foto, auf dem dein Gesicht gut erkennbar ist, vor neutralem Hintergrund – meist im Passbildformat 35 × 45 mm. AOK, TK und Barmer verlangen kein biometrisches Foto. Hochgeladen wird im Portal der Kasse oder über den Link im Anschreiben; Kinder unter 15 bekommen eine Karte ohne Foto.
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion FotoKlar
Welche Anforderungen gelten für das eGK-Foto?
Aktuell, frontal, gut erkennbar, neutraler Hintergrund – ein biometrisches Foto ist nicht nötig.
| Krankenkasse | Format | Hinweise der Kasse |
|---|---|---|
| AOK | 35 × 45 mm | Gesicht 70–80 % des Bildes, mittig, neutraler Hintergrund, nicht biometrisch |
| TK | 35 × 45 mm | Digital 300 × 400 px, jpg/png/bmp, farbig oder schwarz-weiß, keine Mütze |
| Barmer | — | Gesicht 70–80 % der Höhe, gleichmäßiges Licht, keine weiteren Personen, nicht biometrisch |
Foto in 3 Schritten erstellen
- 1Lass dich bei Tageslicht frontal fotografieren oder lad ein Foto im Tool oben hoch.
- 2Wähl „Gesundheitskarte“. Wir schneiden auf 35 × 45 mm zu und ersetzen den Hintergrund.
- 3Lad die Datei herunter und bei deiner Krankenkasse hoch.
So lädst du das Foto bei deiner Krankenkasse hoch
Die meisten Kassen schicken ein Anschreiben mit Code oder Link; dann lädst du das Foto online hoch oder schickst es per Post.
- AOK: Upload im Portal „Meine AOK“ (empfohlen) oder per Post; die Wege unterscheiden sich je nach regionaler AOK.
- TK: Upload mit dem zehnstelligen Einmal-Kennwort aus dem Brief oder in „Meine TK“.
- Barmer: Upload auf lichtbild.barmer.de mit Auftragsnummer aus dem Brief und Geburtsdatum – ohne Login.
- DAK: Upload auf der Website der DAK mit Versichertennummer oder per Post.
- hkk: Upload online oder in der hkk Service-App, alternativ ein Abzug auf dem Antwortbogen aus dem Brief.
- Weitere Kassen: Folge der Anleitung im Anschreiben oder im Online-Portal deiner Kasse.
Wann brauche ich ein neues Foto?
Meist nur, wenn deine Kasse dich dazu auffordert. Die TK schreibt zum Beispiel, dass ein neues Bild nur alle zehn Jahre nötig ist.
Gesetzlich dürfen Krankenkassen das Foto für die Dauer der Versicherung, höchstens aber zehn Jahre, für Ersatz- und Folgekarten speichern (§ 291a SGB V).
Ausnahmen: Kinder unter 15 und pflegebedürftige Personen
Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die bei der Aufnahme des Fotos nicht mitwirken können, erhalten eine Gesundheitskarte ohne Lichtbild (§ 291a Abs. 5 SGB V).
Quellen
- AOK: Das Foto für Ihre elektronische Gesundheitskarte – geprüft am 21.10.2026
- TK: So muss das Foto aussehen – geprüft am 21.10.2026
- TK: Passbild für die Versichertenkarte einreichen – geprüft am 21.10.2026
- Barmer: Foto für die Gesundheitskarte – geprüft am 21.10.2026
- § 291a SGB V (Lichtbild auf der Gesundheitskarte) – geprüft am 21.10.2026
