Kurz gesagt
Der Schwerbehindertenausweis braucht ab dem 10. Geburtstag ein Lichtbild (§ 5 SchwbAwV). Die meisten Versorgungsämter verlangen ein Passbild im Format 35 × 45 mm; ob es biometrisch sein muss und ob du es hochlädst, mailst oder per Post schickst, legt dein Amt fest. Wer die Wohnung nicht verlassen kann, bekommt auf Antrag einen Ausweis „ohne Lichtbild gültig“.
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion FotoKlar
Wer braucht ein Foto?
Alle ab dem 10. Geburtstag – mit einer Ausnahme.
Wer die Wohnung nicht oder nur mit einem Krankenwagen verlassen kann, bekommt den Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild mit dem Vermerk „Ohne Lichtbild gültig“ (§ 5 Abs. 3 SchwbAwV).
Welches Format braucht das Foto?
- Meist Passbildformat 35 × 45 mm
- Aktuell, frontal, Gesicht gut erkennbar
- Einfarbig heller Hintergrund
- Biometrisch oder nicht, gedruckt oder digital: wie dein Amt es vorgibt
So reichst du das Foto ein
- 1Foto im Tool oben erstellen – „Schwerbehindertenausweis“ ist schon gewählt.
- 2Anleitung deines Amts prüfen: Upload-Portal, E-Mail oder Post.
- 3Datei hochladen oder den Druckbogen 10 × 15 cm drucken und ein Foto beilegen.
Quellen
- § 5 Schwerbehindertenausweisverordnung (Lichtbild) – geprüft am 21.10.2026
- LAGeSo Berlin: Das Lichtbild – geprüft am 21.10.2026
