Kurz gesagt
Ein Foto im Lebenslauf ist freiwillig; wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fordern es viele Arbeitgeber gar nicht mehr an. Wenn du eins nutzt, platzier es oben rechts auf der ersten Seite des Lebenslaufs oder auf einem Deckblatt, im Hochformat etwa 4 × 5 bis 5 × 6,5 cm. Ein freundliches, professionelles Porträt wirkt besser als ein biometrisches Passbild.
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion FotoKlar
Ist ein Foto im Lebenslauf Pflicht?
Nein. Das Foto ist freiwillig; Arbeitgeber beurteilen deine Bewerbung auch ohne Bild.
Das AGG schützt Bewerberinnen und Bewerber vor Benachteiligung – deshalb erwarten viele Arbeitgeber kein Foto mehr. In vielen Branchen ist es trotzdem üblich und macht die Bewerbung persönlicher.
Größe und Platzierung
- Oben rechts auf der ersten Seite des Lebenslaufs, neben den Kontaktdaten
- Oder größer auf einem Deckblatt
- Hochformat, auf der Seite etwa 4 × 5 bis 5 × 6,5 cm – das Seitenverhältnis 4:5 passt
- Für PDFs hochauflösend (FotoKlar liefert 1200 × 1500 px), damit es scharf bleibt
Was macht ein gutes Foto für den Lebenslauf aus?
- Freundlich und natürlich – ein leichtes Lächeln ist erwünscht, anders als beim Passbild
- Kleidung, die zur angestrebten Stelle passt
- Ruhiger Hintergrund: Studiograu, Blaugrau, warm oder weiß
- Aktuell: Das Foto sollte dich so zeigen, wie du im Gespräch aussiehst
LinkedIn-Profilbild: das gleiche Foto verwenden?
Profile schneiden quadratisch oder rund zu – nimm die 1:1-Version mit Platz um den Kopf.
FotoKlar liefert beides: Hochformat 4:5 für den Lebenslauf und Quadrat 1:1 für LinkedIn, Xing und Jobportale, für 7,99 €.
Quellen
- § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – geprüft am 21.10.2026

