Kurz gesagt
Für die hkk-Gesundheitskarte brauchst du ein aktuelles, frontales Foto, auf dem dein Gesicht gut erkennbar ist, vor neutralem Hintergrund. Ein biometrisches Passbild ist nicht nötig. Die hkk meldet sich, wenn sie ein Foto braucht – das ist ab 15 Jahren der Fall. Dann lädst du es über den Foto-Upload der hkk oder in der hkk Service-App hoch oder klebst einen Abzug auf den Antwortbogen aus dem Brief.
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion FotoKlar
Foto für die hkk-Gesundheitskarte erstellen
- 1Foto bei Tageslicht von vorn machen oder im Tool oben hochladen.
- 2„Gesundheitskarte“ ist bereits gewählt: Wir schneiden zu, ersetzen den Hintergrund und prüfen das Foto.
- 3Kostenlose Vorschau ansehen, Datei kaufen und herunterladen.
Foto bei der hkk hochladen
Die hkk meldet sich, wenn sie ein Foto braucht – das ist ab 15 Jahren der Fall. Dann lädst du es über den Foto-Upload der hkk oder in der hkk Service-App hoch oder klebst einen Abzug auf den Antwortbogen aus dem Brief.
- 1Auf das Schreiben der hkk warten (der Upload geht erst ab Versicherungsbeginn)
- 2Foto bei FotoKlar erstellen und die Datei herunterladen (JPG, unter 2 MB)
- 3Über den Foto-Upload der hkk oder in der hkk Service-App hochladen
Anforderungen an das Foto
Das schreibt die hkk selbst:
- Hochformat 35 × 45 mm ohne Rand
- Dateiformat JPG, TIF, PNG oder BMP, höchstens 2 MB
- Aktuell, du bist gut zu erkennen
- Neutraler, einfarbiger Hintergrund, Gesicht mittig, Blick geradeaus
- Nur du auf dem Bild; Brille nur mit klar sichtbaren Augen, keine getönten Gläser
- Kopfbedeckung aus religiösen Gründen erlaubt, wenn das Gesicht erkennbar bleibt; nicht biometrisch nötig
Foto abgelehnt – was nun?
Wird dein Foto abgelehnt, nennt dir die hkk meist den Grund. Häufig sind es Schatten, ein unruhiger Hintergrund, ein geneigter Kopf oder ein zu kleines Gesicht.
- Neues Foto bei Tageslicht von vorn, Kopf gerade
- Gesicht groß genug im Bild (etwa 70–80 % der Bildhöhe)
- Hintergrund ersetzen lassen – das macht FotoKlar automatisch
- Lehnt die Kasse das gekaufte Foto wegen der Anforderungen ab, erstatten wir die 7,99 € vollständig
Quellen
- hkk: Foto für die Krankenkassenkarte – geprüft am 21.10.2026
- § 291a SGB V (Lichtbild auf der Gesundheitskarte) – geprüft am 21.10.2026
