Kurz gesagt
Für die Barmer-Gesundheitskarte brauchst du ein aktuelles, frontales Foto, auf dem dein Gesicht gut erkennbar ist, vor neutralem Hintergrund. Ein biometrisches Passbild ist nicht nötig. Die Barmer fordert das Foto schriftlich an. Hochladen kannst du es auf lichtbild.barmer.de mit der Auftragsnummer aus dem Brief und deinem Geburtsdatum – ein Login bei „Meine Barmer“ ist nicht nötig.
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion FotoKlar
Foto für die Barmer-Gesundheitskarte erstellen
- 1Foto bei Tageslicht von vorn machen oder im Tool oben hochladen.
- 2„Gesundheitskarte“ ist bereits gewählt: Wir schneiden zu, ersetzen den Hintergrund und prüfen das Foto.
- 3Kostenlose Vorschau ansehen, Datei kaufen und herunterladen.
Foto online bei der Barmer hochladen
Die Barmer fordert das Foto schriftlich an. Hochladen kannst du es auf lichtbild.barmer.de mit der Auftragsnummer aus dem Brief und deinem Geburtsdatum – ein Login bei „Meine Barmer“ ist nicht nötig.
- 1Foto bei FotoKlar erstellen und die Datei herunterladen
- 2lichtbild.barmer.de öffnen, Auftragsnummer und Geburtsdatum eingeben
- 3Foto hochladen – die neue Karte kommt laut Barmer etwa zwei Wochen nach der Prüfung
Anforderungen an das Foto
Das schreibt die Barmer selbst:
- Von vorn fotografiert
- Gesichtshöhe 70–80 % des Fotos
- Gleichmäßig und gut ausgeleuchtet
- Augen klar sichtbar – keine getönte Brille, keine Schirmmütze
- Keine Kopfbedeckung, außer aus religiösen Gründen
- Hintergrund ohne störende Konturen, keine weiteren Personen; nicht biometrisch nötig
Foto abgelehnt – was nun?
Wird dein Foto abgelehnt, nennt dir die Barmer meist den Grund. Häufig sind es Schatten, ein unruhiger Hintergrund, ein geneigter Kopf oder ein zu kleines Gesicht.
- Neues Foto bei Tageslicht von vorn, Kopf gerade
- Gesicht groß genug im Bild (etwa 70–80 % der Bildhöhe)
- Hintergrund ersetzen lassen – das macht FotoKlar automatisch
- Lehnt die Kasse das gekaufte Foto wegen der Anforderungen ab, erstatten wir die 7,99 € vollständig
Quellen
- Barmer: Foto für die Gesundheitskarte – geprüft am 21.10.2026
- § 291a SGB V (Lichtbild auf der Gesundheitskarte) – geprüft am 21.10.2026
