Kurz gesagt
Für die AOK-Gesundheitskarte brauchst du ein aktuelles, frontales Foto, auf dem dein Gesicht gut erkennbar ist, vor neutralem Hintergrund. Ein biometrisches Passbild ist nicht nötig. Die AOK empfiehlt, das Foto im Portal „Meine AOK“ hochzuladen. Alternativ geht es per Post an deine AOK; E-Mail und Datenträger nimmt die AOK aus Sicherheitsgründen nicht an.
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion FotoKlar
Foto für die AOK-Gesundheitskarte erstellen
- 1Foto bei Tageslicht von vorn machen oder im Tool oben hochladen.
- 2„Gesundheitskarte“ ist bereits gewählt: Wir schneiden zu, ersetzen den Hintergrund und prüfen das Foto.
- 3Kostenlose Vorschau ansehen, Datei kaufen und herunterladen.
Foto über das Online-Portal der AOK senden
Die AOK empfiehlt, das Foto im Portal „Meine AOK“ hochzuladen. Alternativ geht es per Post an deine AOK; E-Mail und Datenträger nimmt die AOK aus Sicherheitsgründen nicht an.
- 1Foto bei FotoKlar erstellen und die Datei herunterladen
- 2Bei „Meine AOK“ anmelden und den Bereich zur Gesundheitskarte bzw. zum Foto öffnen
- 3Datei hochladen und absenden
Anforderungen an das Foto
Das schreibt die AOK selbst:
- Format 35 × 45 mm ohne Rand
- Kopf mittig, Gesicht 70–80 % des Bildes
- Neutraler Hintergrund ohne störende Elemente oder Schatten
- Augen offen und sichtbar, auch mit Brille
- Kopfbedeckung aus religiösen Gründen erlaubt, wenn sie das Gesicht nicht bedeckt
- Nicht biometrisch nötig; am besten höchstens sechs Monate alt
Foto abgelehnt – was nun?
Wird dein Foto abgelehnt, nennt dir die AOK meist den Grund. Häufig sind es Schatten, ein unruhiger Hintergrund, ein geneigter Kopf oder ein zu kleines Gesicht.
- Neues Foto bei Tageslicht von vorn, Kopf gerade
- Gesicht groß genug im Bild (etwa 70–80 % der Bildhöhe)
- Hintergrund ersetzen lassen – das macht FotoKlar automatisch
- Lehnt die Kasse das gekaufte Foto wegen der Anforderungen ab, erstatten wir die 7,99 € vollständig
Quellen
- AOK: Das Foto für Ihre elektronische Gesundheitskarte – geprüft am 21.10.2026
- § 291a SGB V (Lichtbild auf der Gesundheitskarte) – geprüft am 21.10.2026
