Kurz gesagt
Für die SBK Gesundheitskarte reicht laut SBK ein Selfie: Gesicht mittig, gut erkennbar und gleichmäßig ausgeleuchtet, Blick in die Kamera – ohne Sonnenbrille, Hut und weitere Personen. Bei der SBK lädst du das Foto in der Meine SBK-App unter „Meine Daten“ → „Foto hochladen“ hoch; dort kannst du es auch direkt aufnehmen. Dasselbe geht in der Webversion unter meine.sbk.org/foto-hochladen.
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion FotoKlar
Foto für die SBK Gesundheitskarte erstellen
- 1Foto bei Tageslicht von vorn machen oder im Tool oben hochladen.
- 2„Gesundheitskarte“ ist bereits gewählt: Wir schneiden zu, ersetzen den Hintergrund und prüfen das Foto.
- 3Kostenlose Vorschau ansehen, Datei kaufen und herunterladen.
Foto in Meine SBK hochladen
Bei der SBK lädst du das Foto in der Meine SBK-App unter „Meine Daten“ → „Foto hochladen“ hoch; dort kannst du es auch direkt aufnehmen. Dasselbe geht in der Webversion unter meine.sbk.org/foto-hochladen.
- 1Foto bei FotoKlar erstellen und die Datei herunterladen
- 2In der Meine SBK-App oder auf meine.sbk.org/foto-hochladen (Seite der SBK) anmelden
- 3Unter „Meine Daten“ → „Foto hochladen“ die Datei auswählen und absenden – die neue Karte kommt laut SBK innerhalb von drei Wochen
Anforderungen an das Foto
Das schreibt die SBK selbst:
- Kein Fotostudio nötig – laut SBK reicht ein Selfie
- Gesicht mittig und in allen Bereichen gut erkennbar
- Gleichmäßig hell ausgeleuchtet, Blick in die Kamera
- Ohne Sonnenbrille, ohne Hut, keine weiteren Personen
- Per Post: Passfotoformat 3,5 × 4,5 cm
Foto abgelehnt – was nun?
Wird dein Foto abgelehnt, nennt dir die SBK meist den Grund. Häufig sind es Schatten, ein unruhiger Hintergrund, ein geneigter Kopf oder ein zu kleines Gesicht.
- Neues Foto bei Tageslicht von vorn, Kopf gerade
- Gesicht groß genug im Bild (etwa 70–80 % der Bildhöhe)
- Hintergrund ersetzen lassen – das macht FotoKlar automatisch
- Lehnt die Kasse das gekaufte Foto wegen der Anforderungen ab, erstatten wir die 7,99 € vollständig
Quellen
- SBK: Fragen zum Foto auf der SBK Gesundheitskarte – geprüft am 3.11.2026
- § 291a SGB V (Lichtbild auf der Gesundheitskarte) – geprüft am 21.10.2026
