Kurz gesagt
Seit dem 1. Mai 2025 müssen Fotos für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel digital zur Behörde kommen: von einem registrierten Fotografen oder Geschäft über einen gesicherten Cloud-Dienst oder aufgenommen am Terminal der Behörde für 6,00 €. Papierfotos werden nicht mehr angenommen. FotoKlar ist kein registrierter Dienstleister und für diese Dokumente nicht nutzbar.
Zuletzt aktualisiert: · Redaktion FotoKlar
Wie funktioniert das digitale Passbild?
Das Foto geht nicht mehr auf Papier, sondern über einen gesicherten digitalen Weg von der Kamera zur Behörde.
- Beim registrierten Fotografen oder Geschäft: Du bekommst einen Code (oft einen Data-Matrix-Code), mit dem die Behörde das Foto abruft
- In der Behörde: Ein Fototerminal nimmt das Foto direkt vor deinem Termin auf
- Papierfotos für Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel werden nicht mehr angenommen
Was kostet das digitale Passbild?
In der Behörde bundeseinheitlich 6,00 €, wenn sie die Terminals der Bundesdruckerei nutzt; Fotografen und Geschäfte legen ihre Preise selbst fest.
Einen Vergleich aller Wege findest du unter Passbild Kosten.
Fotos für kleine Kinder
Viele Terminals eignen sich nicht für Kleinkinder (laut Stuttgart bis etwa 4 Jahre); Städte wie Wiesbaden empfehlen für Kinder unter 6 ein zertifiziertes Fotostudio.
Welche Dokumente sind nicht betroffen?
Die digitale Pflicht gilt nur für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel. Andere Dokumente nehmen weiterhin selbst mitgebrachte Fotos an.
Für diese Dokumente erstellt FotoKlar das Foto – mehr unter Passbild selber machen.
- Führerschein: gedrucktes biometrisches Foto
- Gesundheitskarte: Upload bei der Krankenkasse
- Visum: je nach Land
- Schwerbehindertenausweis: je nach Amt
Quellen
- Stadt Stuttgart: Fotos für Ausweisdokumente ab 1. Mai nur noch digital – geprüft am 21.10.2026
- Stadt Stuttgart: Digitales Lichtbild für Personalausweise und Reisepässe – geprüft am 21.10.2026
- Stadt Nürnberg: Fotostationen in den Bürgerämtern – geprüft am 21.10.2026
- Stadt Wiesbaden: Neue Regelung für Lichtbilder seit 01.05.2025 – geprüft am 21.10.2026